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Als BMW und MINI Privatkunde haben Sie die Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrzeug mit modernster Technologie und innovativen Designelementen zu besitzen. Timmermanns steht Ihnen bei allen Fragen rund um den Neuwagenkauf zur Verfügung.

Bei Ihrem Neuwagenkauf haben Sie als Kunde einen gewissen Verhandlungsspielraum hinsichtlich Ausstattung, Farbe und Preis. Unsere Experten beraten Sie gerne, um das beste Angebot für Sie zu erzielen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Neuwagen zu bezahlen, wie Barzahlung, Finanzierung oder Leasing. Timmermanns bietet Ihnen eine einfache und transparente Abwicklung, um Ihnen Zeit und Mühe zu sparen.

Ein neues Auto sollte man idealerweise mindestens 3 bis 5 Jahre fahren, um den Wertverlust gering zu halten. Ein Auto gilt erst als eingefahren, wenn es mindestens 10.000 bis 20.000 Kilometer auf dem Tacho hat.

Wenn es um die Reparaturanfälligkeit geht, gibt es einige Automarken, die für ihre Zuverlässigkeit bekannt sind. Auch die Qualität und Wartung des Fahrzeugs spielen eine wichtige Rolle. Einige Autos können problemlos 400.000 km oder mehr fahren, wenn sie regelmäßig gewartet werden.

Kontaktieren Sie Timmermanns, um Ihr Traumauto zu finden und alle Fragen rund um den Neuwagenkauf zu beantworten.

 

Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 01.2024. Alle Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
 

Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Fehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter https://www.mini.de/abgasnormen-und-pruefverfahren sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen MINI Modelle unter www.mini.de/de_DE/home/footer/wltp.html.


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

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