STEUERVORTEIL: E-AUTO - VERSTEUERN SIE IHR FAHRZEUG ZU 0,25%

UNSERE EXPERTEN HABEN FÜR SIE GERECHNET -Sichern Sie sich jetzt die besten Angebote.

MINI COOPER E AB 269,00€ Netto p. M.

ZUM ANGEBOT

MINI COUNTRYMAN E AB 359,00€ Netto p. M.

ZUM ANGEBOT

BMW iX1 AB 429,00€ Netto p. M.

ZUM ANGEBOT

BMW iX2 AB 429,00€ Netto p. M.

ZUM ANGBEOT

Keine Fahrzeuge gefunden.

Ratgeber: Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen

In der Welt der Elektromobilität bieten sich nicht nur ökologische, sondern auch finanzielle Vorteile, besonders wenn es um die Dienstwagenbesteuerung geht. Dieser Ratgeber beleuchtet die steuerlichen Vergünstigungen für vollelektrische Fahrzeuge, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommen.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen

Die 0,25-%-Methode

Für reine Elektrofahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen und einen Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 EUR im Zeitpunkt der Erstzulassung aufweisen, gelten besondere Steuervorteile. Die Dienstwagenbesteuerung für solche Fahrzeuge wird auf der Basis von 25 % des Bruttolistenpreises berechnet. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung des Dienstwagens ergibt. Konkret sinkt der zu versteuernde Prozentsatz von 1 % auf 0,25 %.

Anwendungsbereich

Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2020 als Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden. Um eine faire Behandlung zu gewährleisten, profitieren auch vor 2020 angeschaffte Elektrofahrzeuge von dieser Regelung.

Zukünftige Anpassungen

Anhebung der Preisgrenze

Angesichts der steigenden Preise in der Automobilindustrie plant der Gesetzgeber, die Bruttolistenpreisgrenze für die Anwendung der 0,25-%-Methode auf 70.000 EUR für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2024 angeschafft werden, anzuheben. Da das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch im Gange ist, könnten sich im Laufe des Jahres 2024 Änderungen ergeben. Bis dahin bleibt die Grenze von 60.000 EUR bestehen.

Praxisbeispiel

Berechnung des geldwerten Vorteils

Ein Arbeitnehmer erhält im Juni einen Elektrodienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 38.000 EUR, der auch privat genutzt werden darf. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 20 km. Da das Fahrzeug die Kriterien erfüllt (Anschaffung ab 2019, Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR, kein CO2-Ausstoß), wird der geldwerte Vorteil wie folgt berechnet:

Fazit

Die steuerlichen Vergünstigungen für Elektro-Dienstwagen bieten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer erhebliche Vorteile. Durch die Nutzung dieser Regelungen können Unternehmen ihre Mobilitätskosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Arbeitnehmer profitieren von geringeren Steuerbelastungen und können die Vorzüge der Elektromobilität im Alltag erleben.

*Ein unverbindliches Leasingangebot der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. zzgl. Überführungs- & Zulassungskosten in Höhe von 965,55 € exkl. MwSt. . Abbildung ähnlich. Änderungen, Irrtürmer und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Stand 01/2024. Alle Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.

 

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.

Haftung

Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sofern von dieser Website auf Internetseiten verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die BMW AG keine Verantwortung für deren Inhalt.

Ihre Anfrage

* Diese Angabe ist verpflichtend