UMWELTBONUS UND STEUERLICHE VORTEILE.

Sichern Sie sich noch in 2022 den Umweltbonus für Neuwagen und Junge Gebrauchte.

UNSERE SPEZIALISTEN SIND FÜR SIE DA!

UMWELTBONUS FÜR NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE.

Die Zukunft ist jetzt. Erleben Sie individuelle Konzepte nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie beim Kauf eines unserer Elektrofahrzeuge oder Plug-In-Hybride bei Ihrem BMW Partner AUTOHAUS TIMMERMANNS den Umweltbonus* als Förderung. BMW als Hersteller übernimmt den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Und es kommt noch besser: im Zuge der „Innovationsprämie“ hat der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus verdoppelt. So sparen Käufer eines neuen vollelektrischen BMW insgesamt bis zu 9.000 EUR und beim Erwerb eines neuen BMW Plug-in-Hybrids insgesamt bis zu 6.750 EUR.

Ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann ebenfalls mit dem Umweltbonus* unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus darf der BMW Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.

 

* Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt.

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

ELEKTRISIERENDE STEUERVORTEILE

Mit einem BMW Plug-in-Hybrid-Modell oder einem BMW i Modell als Dienstwagen, den Sie überwiegend beruflich nutzen oder vom Arbeitgeber gestellt bekommen, profitieren Sie unmittelbar: Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird deutlich reduziert: Für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Bei Fragen zur Förderung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Anfrage zur Förderung

KFZ-STEUERBEFREIUNG FÜR REINE ELEKTROAUTOS.

 Kfz-Steuerbefreiung Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer - Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.* * Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030, bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt. Fragen Sie uns für weiterer Informationen.

Anfrage zur Besteuerung

NACHHALTIGKEIT

„ WIR MACHEN NICHT NACHHALTIGKEIT BEI BMW.  WIR MACHEN BMW NACHHALTIG.“                                                 Oliver Zipse – Vorsitzender des Vorstands der     BMW AG

Ihre Anfrage

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