BMW Unfallhilfe bei Timmermanns.

Ein Unfall passiert leider immer unerwartet.
Unterwegs kann viel passieren, nicht alles lässt sich planen. Gerade in den Momenten, mit denen man am wenigsten rechnet, sind wir für Sie da.
Auf unsere Unfallhotline und unseren E-Mail-Kontakt können Sie sich jederzeit verlassen.

E-Mail: 
lena.laukoetter@timmermanns.de
Telefon: 02131  -71872-343

___________________________________________________________________________________________________________________________________________

Alle wichtigen Informationen finden Sie zum Download in unserem Infoblatt.

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ihr BMW gehört auch im Fall der Fälle in Profi Hände:

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wussten Sie schon?

Im Haftpflichtschadenfall haben Sie die freie Werkstatt- und Gutachterwahl! Auch wenn Sie eine Versicherung mit einer 
Werkstattbindung haben, können wir Ihnen helfen und Ihren BMW in unserer Niederlassung reparieren.

Um welche Schadensart handelt es sich?

Schadensart 1: Vollkaskoschaden 
Selbstverschuldeter Schaden am eigenen Fahrzeug durch Unfall, Schäden durch Vandalismus
und Fahrerflucht.

Schadensart 2 Teilkaskoschaden:
Schaden der durch Naturgewalten entstanden ist, wie z.B. durch Sturm, Hagel oder Bruchschäden
an Verglasung.

Schadensart 3 Haftpflichtschaden:
Fremdverschuldeter Schaden am eigenen Fahrzeug mit einem Unfallgegner.

Wer zahlt den Schaden?

Bei einem Kaskoschaden, also bei einem Voll- oder Teilkaskofall – übernimmt Ihre eigene Versicherung die Reparaturkosten
für Ihr Fahrzeug. Wenn Sie uns eine Reparaturkostenübernahme oder Abtretung erteilen, rechnen wir direkt mit Ihrer
Versicherung ab. Für Sie bedeutet das: Sie zahlen lediglich Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und gegebenenfalls
einen Anteil der Umsatzsteuer. Um den Rest kümmern wir uns.

Bei einem Haftpflichtschaden, also wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, reguliert die Versicherung des Unfallgegners
den Schaden. Für Sie entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten – außer gegebenenfalls einem Anteil der Umsatzsteuer.
Neben den Reparaturkosten übernimmt die gegnerische Versicherung auch weitere Positionen wie Abschleppkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, eine mögliche Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden sowie An- und Abmeldekosten und Anwaltskosten.

Welche Formalitäten kommen auf mich zu?

Sobald geklärt ist, um welche Schadensart es sich handelt, muss der Unfall der zuständigen Versicherung gemeldet werden.
Bei einem Kaskoschaden übernehmen Sie die
Meldung an Ihre eigene Versicherung. Bei einem Haftpflichtschaden meldet der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung.

Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug oder eine Finanzierung über die BMW-Bank, informieren Sie bitte zusätzlich die zuständige Leasinggesellschaft oder Bank.
Die genaue Schadenshöhe und alle weiteren Unterlagen übermitteln wir anschließend digital. So stellen wir sicher, dass alle
Formalitäten korrekt und vollständig erledigt sind.

___________________________________________________________________________________________________________________________________________


Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie und stimmen dann alles Weitere direkt mit Ihnen ab.

Telefon: 02131  -71872-343

E-Mail: lena.laukoetter@timmermanns.de

Wir wünschen allzeit eine gute und sichere Fahrt.

Ihr TIMMERMANNS Team

 

 

 

Ihre Anfrage

* Diese Angabe ist verpflichtend